R
ReiseFrei
  • Über uns
  • Reiseangebote
  • Reiseziele
  • Kontakt
Jetzt buchen
  • Über uns
  • Reiseangebote
  • Reiseziele
  • Kontakt
Jetzt buchen

[email protected]
+49 30 2270 4810

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ReiseFrei Deutschland GmbH

Stand: Januar 2025 · Letzte Aktualisierung: 13. April 2025 · Gültig für alle ab dem 01.01.2025 geschlossenen Reiseverträge

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der ReiseFrei Deutschland GmbH, Unter den Linden 17, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 214567 B, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE291847362 (nachfolgend „Reiseveranstalter" oder „wir"), gelten für alle Reiseverträge, Buchungsverträge, sonstigen Verträge über Reiseleistungen sowie für sämtliche Leistungsbeziehungen, die zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden (nachfolgend „Reisender" oder „Kunde") auf der Grundlage dieser AGB entstehen.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Abweichende Bedingungen des Reisenden haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Reiseveranstalter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Reisevertrages hinausgehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.

Der Reiseveranstalter ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden auf der Website des Reiseveranstalters veröffentlicht. Für Reiseverträge, die vor Inkrafttreten der Änderungen geschlossen wurden, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

§ 2 Vertragsschluss und Buchung

2.1 Zustandekommen des Reisevertrages

Mit der Buchungsanfrage des Kunden (online über das Kontaktformular auf www.reisefrei.de, per E-Mail, telefonisch oder persönlich im Büro) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Reiseveranstalter die Buchungsbestätigung an den Kunden übermittelt hat. Die Buchungsbestätigung erfolgt in Textform (per E-Mail oder schriftlich per Post). Eine automatisch generierte Eingangsbestätigung der Buchungsanfrage stellt noch keine Buchungsbestätigung und damit kein Annahmeangebot dar.

Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Online-Buchungen hat der Kunde vor Absenden seiner Buchungsanfrage die Möglichkeit, seine Eingaben auf Fehler zu überprüfen und diese zu korrigieren. Die Reisedetails, Reisedaten und Preisangaben in der Buchungsbestätigung sind für den Inhalt des Reisevertrages maßgeblich.

2.2 Vollmacht bei Mehrfachbuchungen

Bucht der Kunde eine Reise für mehrere Personen, so gibt er die Buchung auch im Namen der weiteren Reiseteilnehmer ab. Er verpflichtet sich, für deren Reiseunterlagen und die Mitteilung aller für die Buchung relevanten Informationen (insbesondere vollständige Namen, Geburtsdaten, Nationalität, Reisepassdaten) zu sorgen. Er haftet gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Vertragspflichten aller Reiseteilnehmer. Darüber hinaus bestätigt er, dass er von jedem Mitreisenden bevollmächtigt wurde, den Reisevertrag in dessen Namen abzuschließen.

2.3 Reiseunterlagen

Nach Eingang der vollständigen Zahlung des Reisepreises stellt der Reiseveranstalter dem Kunden die notwendigen Reiseunterlagen zur Verfügung. Dazu gehören je nach Reiseart: Buchungsbestätigung, Reiseprogramm, Unterkunftsgutscheine, Eintrittskarten und gegebenenfalls weitere Dokumente. Reiseunterlagen werden per E-Mail übermittelt oder auf Wunsch des Kunden per Post zugesandt. Bei postalischer Zusendung können zusätzliche Kosten anfallen.

§ 3 Reiseleistungen und Leistungsinhalt

3.1 Umfang der Reiseleistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem jeweiligen Reiseprogramm. Mündliche Auskunft des Reiseveranstalters oder seiner Mitarbeiter über den Leistungsumfang gelten nur dann als Teil des Vertrages, wenn sie ausdrücklich in der Buchungsbestätigung oder in einem gesonderten Schreiben des Reiseveranstalters bestätigt wurden.

Die im Reiseprogramm aufgeführten Fotos, Beschreibungen und Bewertungen von Unterkünften, Restaurants und Sehenswürdigkeiten dienen der allgemeinen Orientierung und sind nicht als bindende Zusicherung bestimmter Eigenschaften zu verstehen. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, gleichwertige Alternativen anzubieten, wenn einzelne beschriebene Leistungen nicht wie geplant erbracht werden können.

Die Reiseleistungen von ReiseFrei Deutschland umfassen je nach gebuchtem Paket folgende Grundleistungen:

  • Transport gemäß gebuchtem Paket (Bus, Bahn, Schiff oder Kombinationen)
  • Unterkunft in der gebuchten Kategorie (Einzel- oder Doppelzimmer, soweit gebucht)
  • Verpflegung gemäß gebuchtem Paket (Frühstück, Halbpension oder Vollpension)
  • Reiseleitung durch einen zertifizierten, ortskundigen Reiseleiter
  • Eintritte zu Sehenswürdigkeiten gemäß Reiseprogramm
  • Reiseinformationen und -unterlagen
  • 24-Stunden-Notfallhotline während der Reise

3.2 Nicht inbegriffene Leistungen

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht im Reisepreis enthalten und werden gesondert berechnet oder sind vom Kunden selbst zu tragen:

  • An- und Abreise zum Startpunkt der Gruppenreise
  • Persönliche Ausgaben, Trinkgelder, Souvenirs
  • Kosten für Speisen und Getränke, die über das gebuchte Verpflegungspaket hinausgehen
  • Optionale Ausflüge und Aktivitäten, die während der Reise angeboten werden
  • Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung und Gepäckversicherung (sofern nicht ausdrücklich als inklusive angegeben)
  • Reisedokumentgebühren (Visagebühren, Reisepassverlängerung)
  • Kosten aufgrund von behördlichen Auflagen oder Gesundheitsvorschriften
  • Parkgebühren bei Anreise mit eigenem PKW

3.3 Leistungsänderungen vor Reiseantritt

Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, nach Abschluss des Reisevertrages, aber vor Reiseantritt, Änderungen an Reiseleistungen vorzunehmen, soweit diese Änderungen geringfügig sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht verändern. Als geringfügige Änderungen gelten insbesondere: Änderungen der Abfahrtszeiten um bis zu zwei Stunden, Unterkunftsänderungen innerhalb derselben Kategorie und desselben Ortes, Änderungen der Reihenfolge von Programmpunkten sowie der Austausch einzelner Programmpunkte durch gleichwertige Alternativen.

Wesentliche Änderungen der Reiseleistungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, entweder die Änderung zu akzeptieren, eine Umbuchung auf eine andere Reise zu verlangen (sofern verfügbar) oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hierfür Stornokosten anfallen.

§ 4 Reisepreise und Zahlungsbedingungen

4.1 Reisepreis

Der Reisepreis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste des Reiseveranstalters zum Zeitpunkt der Buchung. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine detaillierte Aufschlüsselung der im Reisepreis enthaltenen Leistungen ist im jeweiligen Reiseprogramm und in der Buchungsbestätigung aufgeführt.

Der Reiseveranstalter ist berechtigt, nach Vertragsschluss eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn nach dem Vertragsschluss

  • die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, erhöht werden;
  • die zu entrichtenden Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Leistungen erhöht werden;
  • sich die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse verändert haben.

Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als 20 Tage liegen und wenn die genannten Umstände einen unmittelbaren Einfluss auf den Reisepreis haben. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Eine Preiserhöhung ist nur innerhalb von 21 Tagen vor Reiseantritt ausgeschlossen.

4.2 Zahlungsbedingungen

Nach Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch 50,00 Euro, fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.

Die Restzahlung des Gesamtreisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor dem Reiseantritt erfolgen, ist der Gesamtreisepreis sofort in voller Höhe fällig.

Wir akzeptieren folgende Zahlungsmethoden:

  • SEPA-Banküberweisung auf das im Buchungsschreiben angegebene Konto
  • Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express) – ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 % kann anfallen
  • PayPal – die Nutzung erfolgt über das Portal von PayPal Europe S.à r.l. et Cie, S.C.A.
  • Ratenzahlung nach gesonderter Vereinbarung und gegen eine Bearbeitungsgebühr

Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß § 5 dieser AGB zu erheben. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe bleiben vorbehalten.

4.3 Frühbucherrabatte und Sonderkonditionen

Der Reiseveranstalter kann Frühbucherrabatte oder sonstige Sonderkonditionen anbieten. Diese sind zeitlich begrenzt und gelten nur, wenn sie explizit im Angebot ausgewiesen sind und alle in den Sonderbedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Frühbucherrabatte sind in der Regel nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben.

§ 5 Rücktritt durch den Kunden und Umbuchungsrecht

5.1 Rücktrittsrecht des Kunden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder per Post) gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt werden und gilt mit Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Bei Gruppenreisen ist der Rücktritt durch den Hauptbuchenden für alle Mitreisenden zu erklären.

Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Anstelle des Reisepreises kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn der Rücktritt nicht auf äußeren Umständen beruht, die der Reiseveranstalter oder der Reisende nicht verursacht hat. Als Maßstab für die Entschädigungszahlung gelten folgende gestaffelte Stornosätze (gerechnet vom Tage des Eingangs der Rücktrittserklärung bis zum gebuchten Reisebeginn):

  • Bis 90 Tage vor Reisebeginn: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro je Buchung
  • 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises, mindestens 30,00 Euro je Person
  • 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises, mindestens 50,00 Euro je Person
  • 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
  • 29 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
  • 20 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
  • 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
  • Weniger als 7 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises

Dem Reisenden bleibt der Nachweis offen, dass dem Reiseveranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Falle ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

5.2 Kostenloser Rücktritt bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen

Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann der Reisende ohne Zahlung einer Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Zu solchen Umständen zählen insbesondere: erhebliche Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit, Naturkatastrophen, Ausbrüche von Infektionskrankheiten und vergleichbare Ereignisse.

5.3 Umbuchungsrecht

Der Reisende kann den Reiseveranstalter bis 30 Tage vor Reisebeginn um eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Verpflegungsleistung bitten. Eine Umbuchung ist nur möglich, sofern entsprechende Kapazitäten verfügbar sind. Der Reiseveranstalter erhebt für jede Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro je Person. Mehrkosten aufgrund der Umbuchung (z.B. Preisunterschiede zwischen den gebuchten Leistungen) trägt der Reisende.

5.4 Reisender-Nachfolger

Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle in den Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die besonderen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der bisherige Reisende und der Dritte dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Bearbeitungsgebühr für den Reisenden-Nachfolger beträgt 50,00 Euro je Person.

§ 6 Rücktritt durch den Reiseveranstalter

6.1 Rücktritt wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl

Sofern für einzelne Reisen eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist, kann der Reiseveranstalter bis zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt (spätestens 20 Tage vor Reisebeginn) vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Über einen etwaigen Rücktritt wird der Reisende unverzüglich und spätestens zu folgenden Zeitpunkten informiert:

  • Spätestens 20 Tage vor dem Reisebeginn für Reisen von mehr als 6 Tagen
  • Spätestens 7 Tage vor dem Reisebeginn für Reisen von 2 bis 6 Tagen
  • Spätestens 48 Stunden vor dem Reisebeginn für Reisen von bis zu 2 Tagen

6.2 Rücktritt wegen höherer Gewalt

Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Terroranschläge, Streiks, behördlich angeordnete Reisebeschränkungen, Pandemien oder andere außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen.

Im Falle des Rücktritts gemäß § 6 erhält der Reisende den bereits gezahlten Reisepreis vollständig zurück. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Reisenden sind in diesen Fällen ausgeschlossen, sofern der Reiseveranstalter die Unmöglichkeit der Reisedurchführung nicht zu vertreten hat.

§ 7 Mängel und Abhilfe

7.1 Mängelanzeige und Abhilfe

Weicht die tatsächliche Durchführung der Reise von den vertraglich zugesicherten Leistungen ab und liegt ein erheblicher Reisemangel vor, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, Mängel unverzüglich dem örtlichen Reiseleiter des Reiseveranstalters oder dem Reiseveranstalter direkt anzuzeigen. Die Kontaktdaten des Reiseleiters und die Notfallnummer des Reiseveranstalters werden in den Reiseunterlagen mitgeteilt.

Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft, so kann er keine Minderung des Reisepreises verlangen, es sei denn, dass ihm die Anzeige aus wichtigem Grund nicht möglich war. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe auch dadurch leisten, dass er gleichwertige Ersatzleistungen erbringt. Eine Abhilfe kann vom Reiseveranstalter verweigert werden, wenn sie mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre.

7.2 Minderung des Reisepreises

Hat die Reise infolge eines Mangels nicht den vertraglich geschuldeten Wert, so kann der Reisende eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, es sei denn, der Reiseveranstalter hat für den Mangel nicht einzustehen. Die Minderung wird nach dem Verhältnis des Wertes der Reise in mangelfreiem Zustand zum Wert bei Auftreten des Mangels berechnet. Zur Geltendmachung von Minderungsansprüchen ist eine rechtzeitige Mängelanzeige erforderlich.

7.3 Kündigung des Reisevertrages bei erheblichen Mängeln

Besteht der Mangel fort und ist er erheblich, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Er muss dem Reiseveranstalter zuvor jedoch eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben, sofern die Abhilfe nicht objektiv unmöglich ist oder ein besonderer Umstand vorliegt, der eine sofortige Kündigung rechtfertigt. Der Reiseveranstalter hat in diesem Fall den Rücktransport des Reisenden zu organisieren und den anteiligen Reisepreis für die nicht erbrachten Leistungen zu erstatten.

§ 8 Haftung des Reiseveranstalters

8.1 Haftungsumfang

Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Weitergehende Schadensersatzansprüche nach dem BGB bleiben hiervon unberührt. Bei Verschulden des Reiseveranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen unbeschränkt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die durch:

  • Verschulden des Reisenden selbst entstanden sind
  • Unvorhersehbare oder unvermeidbare Handlungen Dritter entstanden sind, die nicht mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen zusammenhängen
  • Höhere Gewalt entstanden sind
  • Nichtbeachtung der dem Reisenden übergebenen Reiseinformationen und Sicherheitshinweise entstanden sind

8.2 Verlust von Gepäck und Reisedokumenten

Bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Gepäck gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen, soweit einschlägig. Der Reiseveranstalter haftet nicht für den Verlust von Wertsachen, Geld, Wertpapieren oder ähnlichen Gegenständen, es sei denn, diese wurden ausdrücklich zur Verwahrung übergeben. Der Reiseveranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reisegepäckversicherung sowie die Aufbewahrung von Reisedokumenten und Wertsachen in gesicherten Behältnissen.

8.3 Reklamationsausschlussfrist

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Wir empfehlen, Reklamationen schnellstmöglich nach der Reise schriftlich einzureichen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen.

§ 9 Pflichten des Reisenden

9.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten

Der Reisende ist verpflichtet, alle für die Reise erforderlichen Voraussetzungen selbst zu schaffen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Beschaffung aller für die Reise notwendigen Reisedokumente (Personalausweis, Reisepass, ggf. Visa), die Sicherstellung der persönlichen Reisefähigkeit sowie die Einholung notwendiger Impfungen und die Berücksichtigung gesundheitlicher Anforderungen für das Reiseziel. Bei Auslandskrankenversicherungspflicht ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfehlenswert.

Der Reisende ist verpflichtet, die Reiseunterlagen und Reiseinformationen des Reiseveranstalters sorgfältig zu lesen und die darin enthaltenen Hinweise zu beachten. Er ist zudem verpflichtet, alle Informationen, die der Reiseveranstalter im Vorfeld der Reise mitteilt, insbesondere Änderungen des Programms, zu beachten.

9.2 Verhaltensregeln während der Reise

Der Reisende hat alle Anweisungen des Reiseleiters zu befolgen, soweit diese der Sicherheit, dem geordneten Ablauf oder dem Wohle der Reisegruppe dienen. Jeder Reisende ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass andere Reiseteilnehmer nicht gestört oder gefährdet werden. Rücksichtslose Verhaltensweisen, die den Genuss der Reise für andere Teilnehmer erheblich beeinträchtigen, können zur Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter führen. In einem solchen Fall hat der Reisende keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

Alkohol- oder drogenbedingtes Verhalten, das andere Reiseteilnehmer belästigt, gefährdet oder der Gruppe schadet, berechtigt den Reiseleiter, den betreffenden Reisenden von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

9.3 Meldung von Reisemängeln

Treten während der Reise Mängel auf, hat der Reisende diese unverzüglich dem örtlichen Reiseleiter oder dem Reiseveranstalter zu melden. Die unterlassene oder nicht rechtzeitige Anzeige kann Ansprüche des Reisenden auf Minderung oder Schadensersatz ausschließen oder reduzieren. Der Reisende hat bei der Beseitigung von Mängeln zumutbar mitzuwirken.

§ 10 Versicherungen

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung. Der Abschluss einer solchen Versicherung liegt grundsätzlich in der Eigenverantwortung des Reisenden. Der Reiseveranstalter bietet in Kooperation mit ausgewählten Versicherungspartnern entsprechende Versicherungsprodukte an. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei unserem Buchungsteam.

Soweit eine Reiserücktrittsversicherung im Reisepreis enthalten ist, wird dies in der Buchungsbestätigung ausdrücklich angegeben. Die Versicherungsbedingungen und Leistungsumfang richten sich in diesem Fall nach den Policen des jeweiligen Versicherungspartners, die dem Reisenden gesondert zugestellt werden.

Bei einer Reisekrankenversicherung empfehlen wir den Abschluss einer Police, die auch Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus Deutschland in den Heimatort abdeckt, falls eine weiterer Verbleib am Reiseziel aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

§ 11 Barrierefreiheit und besondere Bedürfnisse

Reisende mit körperlichen Beeinträchtigungen oder besonderen Bedürfnissen sind verpflichtet, diese bei der Buchung anzugeben. Der Reiseveranstalter bemüht sich nach besten Kräften, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Reisenden mit Behinderungen eine barrierefreie Teilnahme zu ermöglichen. Eine Garantie der Barrierefreiheit aller besuchten Sehenswürdigkeiten kann jedoch nicht übernommen werden, da viele historische Stätten und Naturgebiete nur eingeschränkt zugänglich sind.

Besondere diätetische Anforderungen, Allergien oder Unverträglichkeiten sind bei der Buchung anzugeben. Der Reiseveranstalter leitet diese Informationen an die Unterkunfts- und Verpflegungsbetriebe weiter und bemüht sich um entsprechende Berücksichtigung. Eine vollständige Garantie der diätetischen Versorgung kann der Reiseveranstalter jedoch nicht übernehmen, da diese von den jeweiligen Drittanbietern erbracht wird.

§ 12 Reisepass, Visa und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter informiert die Reisenden unverbindlich über allgemeine Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die für Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland gelten. Diese Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, können sich jedoch jederzeit ändern. Für Reisende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können abweichende Einreise- und Gesundheitsvorschriften gelten.

Die Einhaltung der einschlägigen Einreise-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften liegt in der alleinigen Verantwortung des Reisenden. Schäden, die dem Reisenden dadurch entstehen, dass er behördlichen Einreise-, Gesundheits- oder anderen Vorschriften nicht genügt, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, der Reiseveranstalter hat ihn unzureichend oder falsch informiert.

§ 13 Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten des Reisenden. Dies geschieht gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG sowie unserer Datenschutzerklärung, die unter www.reisefrei.de/privacy-policy.html abrufbar ist. Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zweck der Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).

Personenbezogene Daten der Reisenden werden, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, an Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, Reiseversicherungen) weitergegeben. Mit diesen Dritten bestehen entsprechende Datenschutzvereinbarungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur, wenn dies zur Vertragsdurchführung unbedingt erforderlich ist und die entsprechenden Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit der Reisende Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, bleibt die Anwendung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates unberührt.

14.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag ist, soweit der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Berlin. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14.3 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufen können. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected].

14.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Entsprechendes gilt für Lücken in diesen AGB.

14.5 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Reisevertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

ReiseFrei Deutschland GmbH · Unter den Linden 17 · 10117 Berlin · HRB 214567 B · Amtsgericht Berlin-Charlottenburg · Geschäftsführer: Andreas Bergmann · USt-IdNr.: DE291847362 · [email protected]

R
ReiseFrei

Von der Regierung genehmigter Premium-Reiseveranstalter. Seit 2009.

f in
Navigation
  • Über uns
  • Reiseangebote
  • Reiseziele
  • Kontakt
Rechtliches
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie
  • Nutzungsbedingungen
  • AGB
Kontakt
  • [email protected]
  • +49 30 2270 4810
© 2025 ReiseFrei Deutschland GmbH · Alle Rechte vorbehalten
Datenschutz AGB